Hausordnung Kita “Bienenhäus`l“
Die Hausordnung ist fester Bestandteil unserer Einrichtung und dient der Sicherheit aller Kinder. Mit Abschluss des Betreuungsvertrages und Besuch dieser Einrichtung verpflichten sich Eltern und Besucher zur Einhaltung der Hausordnung.
1. Unsere Einrichtung ist montags bis freitags von 06:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Die Aufsichtspflicht der Erzieher/ Erzieherinnen beginnt mit der Entgegennahme des Kindes und endet mit dessen Übergabe nach der jeweiligen Betreuungszeit.
2. Essen An- bzw. Abmeldungen sind täglich nur bis 08:00 Uhr möglich.
3. Kinder, welche am Frühstück teilnehmen, müssen bis 07:30 Uhr in der Einrichtung sein. In der Zeit von 09:00 Uhr - 09.30 Uhr sollte die Gruppenarbeit nicht gestört werden.
4. Kinder, welche nicht zum Mittagessen angemeldet sind, müssen spätestens bis 11 :30 Uhr abgeholt werden. Kinder, die ihr Essen in der Einrichtung einnehmen, sollten gegen 12:00 Uhr abgeholt werden. Nach dem Mittagsschlaf sind die Kinder ab 14.30 Uhr zum Abholen bereit.
5. Hortkinder, sowie Eltern die ihre Hortkinder abholen, benutzen bitte den Hintereingang.
6. Die Abholung Ihrer Kinder durch Dritte bedarf einer schriftlichen Vollmacht durch die Personensorgeberechtigten, welche stets auf dem aktuellen Stand sein muss.
7. Das Betreten der Gruppen - und Waschräume ist Eltern aus hygienischen Gründen untersagt. Die Kinder und das Personal tragen Haus- bzw. Wechselschuhe.
8. Bitte achten Sie bei Ihrem Kind auf praktische und strapazierfähige Kleidung, im Sommer auf eine entsprechende Sonnenschutzbekleidung sowie auf passendes, festes Schuhwerk, was ein gefahrloses Spielen auch im Außenbereich ermöglicht.
9. Wenn Ihr Kind nach einer Infektionskrankheit wieder die Einrichtung besucht, legen Sie bitte eine Bescheinigung vom Arzt vor.
10. An-, Um- und Abmeldungen müssen bis zum 15. des Vormonats für den Folgemonat in der Einrichtung vorgelegt werden. Ansonsten verlängert sich der bestehende Vertrag automatisch um einen Monat.
11. Das Spielgelände unserer Einrichtung ist nicht öffentlich. Kinder, die keiner vertraglichen Betreuung unterliegen sind demzufolge nicht versichert. Es besteht generelles Rauch- und Alkoholverbot auf dem gesamten Gelände.
12. Nach§ 201a StGB ist es in unserer Kindertagesstätte sowie auf dem Außengelände unserer Kindertagesstätte nicht gestattet, von einer anderen Person ohne deren Einwilligung Bild- oder Tonaufnahmen herzustellen.
Planen Sie für die Eingewöhnungsphase mindestens 2 Wochen ein. Die tägliche Eingewöhnung wird schrittweise erhöht. In dieser Zeit sollten Sie immer in der Lage sein, Ihr Kind jederzeit wieder abzuholen. Versuchen Sie im Vorfeld Ihr Kind auf den Ess- und Schlafrhythmus der Kita einzustellen. Während und nach der Eingewöhnung sollte Ihr Kind keinen Urlaub haben.
Bernstadt a.d. Eigen, 01.04.2022